Das Oberlandesgericht Hamburg hat eine Klage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen den Lebensmittelkonzern Unilever abgewiesen. Hintergrund war ein Streit um die Werbung „Natürlich ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“ auf der Verpackung einer Tütensuppe, die Hefeextrakt enthält.
Nach Ansicht der Richter liegt keine Irreführung der Verbraucher vor. Hefeextrakt sei kein Zusatzstoff und werde auch nicht aus technologischen Gründen beigefügt. Es sei vielmehr ein Lebensmittel mit einem intensiven Eigengeschmack, das natürliches Glutamat enthalte.